Ausgleichsabgabe
Die Lebenshilfe Werkstatt GmbH ist eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX.
Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind gesetzlich verpflichtet, auf wenigstens 5 % dieser Plätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für jeden nicht erfüllten Platz ist eine monatliche Ausgleichsabgabe zu entrichten. Durch einen Auftrag an uns können unsere Auftraggeber 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrages auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen. Nähere Informationen zur Höhe der Ausgleichsabgabe und den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie unter www.wfb-obb.de.
Außerdem berechnen wir für unsere Leistungen in der Regel nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7 %. Dies kann ein weiterer Vorteil innerhalb der Preiskalkulation unserer Auftraggeber sein.
Nutzen Sie diese Vorteile der Ausgleichsabgabe und des Umsatzsteuerrechts indem Sie Arbeiten an uns vergeben. Sie leisten damit gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Integration von Menschen mit Behinderung.
Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind gesetzlich verpflichtet, auf wenigstens 5 % dieser Plätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für jeden nicht erfüllten Platz ist eine monatliche Ausgleichsabgabe zu entrichten. Durch einen Auftrag an uns können unsere Auftraggeber 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrages auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen. Nähere Informationen zur Höhe der Ausgleichsabgabe und den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie unter www.wfb-obb.de.
Außerdem berechnen wir für unsere Leistungen in der Regel nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7 %. Dies kann ein weiterer Vorteil innerhalb der Preiskalkulation unserer Auftraggeber sein.
Nutzen Sie diese Vorteile der Ausgleichsabgabe und des Umsatzsteuerrechts indem Sie Arbeiten an uns vergeben. Sie leisten damit gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Integration von Menschen mit Behinderung.

