Nach §5 der Werkstättenverordnung gehört es zum Auftrag einer Werkstatt (WfbM) den Übergang von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Dieser Auftrag kann auch als Herzstück des Fachbereichs VARIabel gesehen werden.
Wir setzen uns intensiv für den Übergang von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ein.
Jeder Beschäftigte mit Interesse erhält ein sogenanntes Erstgespräch, bei dem erste Fragen geklärt werden und unser Angebot detailliert vorgestellt werden kann
Wir analysieren in Beratungsgesprächen die aktuelle Situation und die beruflichen Ziele
Wir erstellen ein individuelles Stärken-und Fähigkeitsprofil
Wir sind im regelmäßigen Austausch mit Gruppenleitern und Fachdiensten, um Potentiale zu entdecken und zu fördern
Wir qualifizieren unsere Teilnehmer individuell in Gruppen-und in Einzelsituationen
Wir erweiterten stetig unseren Pool an Kooperationspartnern im Großraum München
Wir stehen als Ansprechpartner für Unternehmen zur Verfügung, die sich beispielsweise über Fördermöglichkeiten, Arbeitsplatzgestaltung, Ausgleichsabgabe, Anstellung von Menschen mit Schwerbehinderung usw. informieren wollen
Wir organisieren in Absprache mit unseren Teilnehmern Praktika und Außenarbeitsplätz zur Erprobung auf dem allg. Arbeitsmarkt
BÜWA - Modellprojekt
Eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kann ggf. auch über das Modellprojekt BÜWA >>> erzielt werden.
Unterstützung für JEDEN
Sie sind (noch) kein Beschäftigter einer Werkstatt für behinderte Menschen, wünschen sich aber trotzdem Unterstützung beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt?
Vereinbaren Sie mit uns ein Beratungsgespräch und wir sehen gemeinsam, wie wir Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen können.