Eltern- und Betreuerbeirat
DER ELTERN- UND BETREUERBEIRAT (WERKSTÄTTEN UND FÖRDERSTÄTTEN)
ist ein für vier Jahre gewähltes Gremium, das in Zusammenarbeit mit dem Werkstattrat und den Angestellten die Interessen der Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer zum Wohle der Menschen mit Behinderung vertritt.
DER AUFGABENBEREICH
Der Beirat kann zu allen Fragen, die das Werkstattgeschehen und die Förderstätten betreffen, Stellung nehmen und Anregungen geben. Er nimmt Fragen und Wünsche seitens der Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer entgegen und unterstützt diese auch in Problemsituationen, wenn sie es wünschen.
MITGLIEDER DES ELTERN- UND BETREUERBEIRATS
Einmal im Jahr beruft der Beirat eine Elternversammlung ein, um über seine Aktivitäten zu berichten, und den Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern Gelegenheit zur Kommunikation zu geben. Zur Tagesordnung gehören auch aktuelle Themen und Informationen. Hier werden wir durch unsere Gäste, wie Geschäftsleitung, Angestellte oder Gastreferenten unterstützt.
Werkstattordnung
Werkstattverträgen
Gestaltung der Arbeits-und Betreuungszeiten
Urlaubsregelung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Fragen des Entgeltes
Planungen von Förder- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit)
Veranstaltungen und Publikationen
Der Kontakt zu Ihnen als Angehörige und/oder gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer ist uns ein großes Anliegen. Ihre Fragen und Anregungen sind wichtig für die Arbeit im Beirat, sowie auch Ihre Wünsche zu Themen für die Elternversammlungen. Es besteht auch die Möglichkeit, während einer laufenden Amtszeit Beiratsmitglied zu werden. (Kooptierung bei vakanten Plätzen)
Nicht nur per Telefon oder Mail, sondern auch als Gast bei einer unserer Beiratssitzungen können Sie Ihre Anliegen vortragen.