Aufnahme in einer unserer Einrichtungen
Die Werkstätten stehen jugendlichen und erwachsenen Menschen offen, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung derzeit nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Die Aufnahme erfolgt nach Antragstellung beim zuständigen Kostenträger sowie in den Werkstätten und nach Prüfung durch den Fachausschuss.
Für ein Informationsgespräch, eine Werkstattbesichtigung und zur Antragstellung können Sie sich an die Sozialpädagogischen Fachdienste der Werkstätten wenden. Hier finden Sie eine Aufzählung der wichtigen Schritte
2. Schritt
Sie nehmen Kontakt mit dem Sachbearbeiter des zuständigen Kostenträgers (Agentur für Arbeit, Bezirk Oberbayern oder Deutsche Rentenversicherung) auf
Der zuständige Kostenträger erstellt einen Eingliederungsplan und leitet diesen an die Werkstatt weiter
Im Fachausschuss wird überprüft, ob Sie in die Werkstatt aufgenommen werden können