Aufnahme in einer unserer Einrichtungen

Die Werkstätten stehen jugendlichen und erwachsenen Menschen offen, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung derzeit nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Die Aufnahme erfolgt nach Antragstellung beim zuständigen Kostenträger sowie in den Werkstätten und nach Prüfung durch den Fachausschuss.

Allgemeine Information

Weiterführende Informationen zu Aufnahme in eine WfbM oder anderen Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben finden Sie hier

Für ein Informationsgespräch, eine Werkstattbesichtigung und zur Antragstellung können Sie sich an die Sozialpädagogischen Fachdienste der Werkstätten wenden. Hier finden Sie eine Aufzählung der wichtigen Schritte

1. Schritt

  • Sie nehmen Kontakt mit uns auf

  • Sie kommen zu einem vereinbarten Informationsgespräch zu uns in die Werkstatt

  • Gemeinsam überprüfen wir, ob Sie die Aufnahmekriterien in die Werkstatt erfüllen

  • Auf Wunsch können Sie ein Praktikum absolvieren

2. Schritt

  • Sie nehmen Kontakt mit dem Sachbearbeiter des zuständigen Kostenträgers (Agentur für Arbeit, Bezirk Oberbayern oder Deutsche Rentenversicherung) auf

  • Der zuständige Kostenträger erstellt einen Eingliederungsplan und leitet diesen an die Werkstatt weiter

  • Im Fachausschuss wird überprüft, ob Sie in die Werkstatt aufgenommen werden können

3. Schritt

  • Wir laden Sie zu einem Aufnahmegespräch ein

  • Wir führen gemeinsam das Aufnahmegespräch und legen den Aufnahmetermin fest

  • Sie beginnen mit Ihrer Maßnahme bei uns

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